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   BFH, 11.05.2010 - V B 75/09   

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https://dejure.org/2010,11726
BFH, 11.05.2010 - V B 75/09 (https://dejure.org/2010,11726)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2010 - V B 75/09 (https://dejure.org/2010,11726)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - V B 75/09 (https://dejure.org/2010,11726)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 218, AO § 226
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 218 AO, § 226 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Voraussetzung für Aufrechnung des FA gegen ein Steuerguthaben mit Steuerschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensfehler aufgrund mangelnder Untersuchung der Wirksamkeit der Bekanntgabe eines durch einen Umsatzsteuerbescheid geänderten Ursprungsbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Die behauptete unrichtige Beurteilung der Bekanntgabe eines Steuerbescheides kein Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.09.2008 - V B 5/08

    Voraussetzungen für eine Verwirkung - Änderung eines Verwaltungsakts mehr als

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - V B 75/09
    Die Einwendungen der Klägerin gegen die Rechtmäßigkeit des Umsatzsteuerbescheides 1992 vom 24. Juli 2006 seien unerheblich, weil dieser nicht nur vollziehbar, sondern nach Abweisung der Klage durch Urteil des FG vom 6. Dezember 2007 2 K 556/07 und Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. September 2008 V B 5/08 bestandskräftig geworden sei.

    Die Rechtsfrage, ob das FA wegen Verwirkung am Erlass des Umsatzsteuerbescheides 1992 gehindert war, ist schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil der BFH mit Beschluss vom 2. September 2008 V B 5/08 in Sachen der Klägerin hierüber bereits entschieden hat.

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - V B 75/09
    Im Übrigen ist das FG auch deshalb nicht "von der Rechtsprechung des BFH abgewichen", weil es für die allein entscheidungserhebliche Frage der Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung nur auf die Vollziehbarkeit des Steuerbescheides, nicht aber auf den Abschluss eines Klageverfahrens ankommt (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94, BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 181/07

    Zur Trennbarkeit von Tätigkeiten, wenn der Steuerpflichtige gegenüber seinem

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - V B 75/09
    Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das FG den Sachverhalt von Amts wegen nur insoweit zu erforschen, soweit es nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG für den Streitfall entscheidungserheblich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VIII B 181/07, BFH/NV 2008, 2007).
  • BFH, 04.10.2006 - X B 59/06

    Beanstandung der fehlerhaften Bekanntgabe eines Steuerbescheid kein

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - V B 75/09
    Im Übrigen würde die unrichtige Beurteilung der Bekanntgabe eines Steuerbescheides keinen Verfahrensfehler, sondern einen materiell-rechtlichen Fehler des FG darstellen (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2006 X B 59/06, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34).
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